Freitag, 20. November 2015



G o l d a n k a u f,

 

wußten Sie, daß ein erfolgreiches Auktionshaus und dazu auch noch ein

 

öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer der IHK weder einen

 

Goldankauf betreibt, noch Wertsachen aller Art: z.B. Antiquitäten - Gemälde - Münzen -

 

Silber  u.a. ankauft?

 

1. Es besteht keine Notwendigkeit.

 

2. Der vereidigte Versteigerer möchte, daß Sie über eine Auktion den

    Höchstpreis  erzielen.

 

3. Sollten Sie niemals wertvolle Objekte (auch nicht die geerbten verkaufen -

ohne vorher einem Versteigerer/Sachverständigen diese zur Begutachtung

und Wertermittlung vorgelegt zu haben).

 

4. Die vereidigten Versteigerer/ Sachverständigen der IHK /

Handwerkskammer werden ständig von den Behörden überwacht.

 

Der Gesetzgeber hat die Institution der öffentlich bestellten und vereidigten


Sachverständigen / Versteigerer geschaffen, um der Allgemeinheit

 

schlechthin Spezialwissen zur Verfügung zu stellen.  Somit soll die Bestellung

 

nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Publikum,

 

Behörden und Gerichten die Möglichkeit geben, sich solcher Personen zu

 

bedienen, die aufgrund  behördlicher Überprüfung die Gewähr für

 

Zuverlässigkeit und besonderer Sachkunde bieten und daher für bestimmte

 

Sachgebiete als unparteiische  Gutachter geeignet sind.