Donnerstag, 10. Dezember 2015
Samstag, 5. Dezember 2015
Freitag, 20. November 2015
G o l d a n k a u f,
wußten Sie, daß ein
erfolgreiches Auktionshaus und dazu auch noch ein
öffentlich bestellter und
vereidigter Versteigerer der IHK weder einen
Goldankauf betreibt, noch Wertsachen
aller Art: z.B. Antiquitäten - Gemälde - Münzen -
Silber u.a. ankauft?
1. Es
besteht keine Notwendigkeit.
2. Der
vereidigte Versteigerer möchte, daß Sie über eine Auktion den
Höchstpreis erzielen.
3. Sollten
Sie niemals wertvolle Objekte (auch nicht die geerbten verkaufen -
ohne vorher einem Versteigerer/Sachverständigen diese zur Begutachtung
und Wertermittlung vorgelegt zu haben).
4. Die
vereidigten Versteigerer/ Sachverständigen der IHK /
Handwerkskammer
werden ständig von den Behörden überwacht.
Der Gesetzgeber hat die
Institution der öffentlich bestellten und
vereidigten
Sachverständigen / Versteigerer geschaffen,
um der Allgemeinheit
schlechthin Spezialwissen zur Verfügung zu
stellen. Somit soll die Bestellung
nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts,
Publikum,
Behörden und Gerichten die
Möglichkeit geben, sich solcher Personen zu
bedienen, die aufgrund behördlicher
Überprüfung die Gewähr für
Zuverlässigkeit und besonderer
Sachkunde bieten und daher für bestimmte
Sachgebiete als unparteiische Gutachter geeignet sind.
Mittwoch, 11. Februar 2015
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