Mittwoch, 11. Februar 2015

Auktionshaus Jentsch


1 Kommentar:

  1. G o l d a n k a u f,

    wußten Sie, daß ein erfolgreiches Auktionshaus und dazu auch noch ein

    öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer der IHK weder einen

    Goldankauf betreibt, noch Wertsachen aller Art: z.B. Antiquitäten - Gemälde - Münzen - Silber u.a. ankauft?

    1. Es besteht keine Notwendigkeit.

    2. Der vereidigte Versteigerer möchte, daß Sie über eine Auktion den
    Höchstpreis erzielen.

    3. Sollten Sie niemals wertvolle Objekte (auch nicht die geerbten verkaufen -
    ohne vorher einem Versteigerer/Sachverständigen diese zur Begutachtung
    und Wertermittlung vorgelegt zu haben).

    4. Die vereidigten Versteigerer/ Sachverständigen der IHK /
    Handwerkskammer werden ständig von den Behörden überwacht.

    Der Gesetzgeber hat die Institution der öffentlich bestellten und vereidigten
    Sachverständigen / Versteigerer geschaffen, um der Allgemeinheit
    schlechthin Spezialwissen zur Verfügung zu stellen.

    Somit soll die Bestellung nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, Publikum, Behörden und Gerichten die Möglichkeit geben, sich solcher Personen zu bedienen, die aufgrund behördlicher Überprüfung die Gewähr für Zuverlässigkeit und besonderer Sachkunde bieten und daher für bestimmte Sachgebiete als unparteiische Gutachter geeignet sind.

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